Schüler-FAQ

Liebe Schüler,

diese Seite soll Ihnen helfen, sich an unserer Schule schnell zurechtzufinden. Hier versuchen wir, viele Ihrer Fragen zu beantworten - klicken Sie einfach das Stichwort an! Sollten Sie nicht fündig werden, wenden Sie sich bitte an Ihren Klassenlehrer oder füllen Sie das Formular in der rechten Spalte aus.

Adressen

Die Adressen und Telefonnummern der beiden Schulorte finden Sie unter folgendem Link.

Zuletzt aktualisiert am 21. April 2016 von Bettina Schütz.

Adressänderungen

Wir bitten Sie, Änderungen Ihrer persönlicher Daten, z. B. Adresse, Telefonnummer usw. zeitnah Ihrer Klassenleitung und im Sekretariat mitzuteilen.

Beratung

Unsere Beratungsangebote für Schüler finden Sie hier. Wir können Sie bei schulischen Problemen, aber auch bei Problemen in der Familie oder im Freundeskreis professionell beraten.

Beurlaubung

Das kurzzeitige Verlassen des Schulgebäudes während der Unterrichtszeit, somit auch während der Vormittagspause, ist grundsätzlich nicht gestattet.

Ganztägige Beurlaubungen vom Unterricht aus besonderen Anlässen (z.B. Vorstellungsgespräche, wichtige Arztbesuche,…) können nur dann ausgesprochen werden, wenn spätestens am Vortag ein schriftlicher Antrag eines Erziehungsberechtigten bei der Schule zur Entscheidung vorliegt.

  • Eintägige Beurlaubungen können von der Klassenleitung genehmigt werden.
  • Mehrtägige Beurlaubungen müssen von der Schulleitung genehmigt werden.

Arztbesuche sowie die Erledigung privater Angelegenheiten sollen in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden!

Computer

Die Schule verfügt über mehrere EDV-Räume . Wir bitten Sie mit diesen technischen Geräten verantwortungsvoll umzugehen. Sie sind verpflichtet die EDV-Nutzungsordnung einzuhalten, die Sie am Anfang Ihrer Schulzeit an unserer Schule erhalten haben.

Elternbeirat

Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Er befasst sich mit Problemen, die von den Eltern an ihn herangetragen werden, und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit.

Elternsprechtag

Zu den beiden jährlichen Sprechtagen im November und März erfolgt rechtzeitig eine gesonderte Einladung. Sie können sich daraufhin Termine bei den verschiedenen Lehrkräften für ein Kurzgespräch geben lassen.

Möchten Sie schwerwiegende Problemen ausführlicher besprechen, empfehlen wir jedoch einen gesonderten Termin mit der entsprechenden Lehrkraft über das Sekretariat oder ihr Kind zu vereinbaren.

Entschuldigungen

Sind Sie aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, ist die Schule umgehend unter Angabe des Grundes zu informieren:

  • Am jeweiligen Unterrichtstag muss die Schule bis spätestens 8:30 Uhr telefonisch, per E-Mail oder Schulmanager-Online verständigt werden. Sind Sie über das Wochenende hinaus erkrankt, müssen Sie sich am Montag nochmals entsprechend entschuldigen.
  • Bei telefonischer Krankmeldung ist eine schriftliche Mitteilung spätestens am zweiten Tag nach Wiedererscheinen in den Briefkasten vor dem Sekretariat zu werfen.
  • Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist der Schule unverzüglich ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.
  • Bei Erkrankungen an Tagen mit angekündigten Leistungsnachweisen oder bei besonderen Schulveranstaltungen (Bundesjugendspiele, Sportfest usw.) muss immer ein ärztliches Zeugnis innerhalb von zwei Tagen nach Wiederbesuch der Schule, bei längeren Erkrankungen spätestens am 5. Tag der Erkrankung, unaufgefordert vorgelegt werden.(§ 20 BaySchO Abs. 2(1))
    Liegt keine ausreichende Entschuldigung vor, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt und der Leistungsnachweis wird entsprechend § 16 Abs. 3 WSO mit der Note 6 bewertet.

Durch Fehlzeiten versäumter Unterrichtsstoff muss von den betroffenen Schülern selbständig nachgearbeitet werden. Die entsprechenden Unterlagen müssen sich die Schüler selbst besorgen.
Liegen zwischen der Erkrankung oder einer pädagogischen Auszeit und einem unangekündigten Leistungsnachweis mindestens zwei Schultage, kann die Lehrkraft fordern, dass der Leistungsnachweis mitgeschrieben werden muss.

Nachschriften angekündigter Leistungsnachweise und Nacharbeiten wegen Fehlverhalten erfolgen am Freitag nach Unterrichtsschluss.
Über eine Nacharbeit wegen Fehlverhaltens werden die Eltern telefonisch oder schriftlich z.B. durch einen Eintrag im Hausaufgabenheft ihres Kindes informiert. Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift die Kenntnisnahme

Erster Schultag im neuen Schuljahr

Informationen zu unserem (elektronischen) "Eltern-Schule-Informations-System" finden Sie hier.

Ferien

In der Wirtschaftsschule gelten die allgemeinen bayerischen Ferientermine. Planen Sie längeren Urlaub so, dass dieser in der Ferienzeit liegt. Urlaub ist kein Befreiungsgrund.

Die Ferientermine für Bayern finden Sie hier.

Feueralarm

Im Alarmfall folgen Sie den Anweisungen der Lehrkräfte.

Verlassen Sie das Gebäude unverzüglich und begeben sich zum Sammelplatz hinter der katholischen Kirche. Über das richtige Verhalten im Alarmfall und die Lage der Sammelplätze werden Sie zu Schuljahresbeginn von Ihrem Klassenlehrer informiert.

Fundsachen

Fundsachen können Sie im Sekretariat oder beim Hausmeister abgeben. Aufbewahrt werden die Fundsachen im Sekretariat, dort können diese auch abgeholt werden.

Handys/Smartphones

Wir weisen Sie darauf hin, dass

  • Sie im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Ihr Handy/Smartphone nicht benutzen dürfen. Bewahren Sie es ausgeschaltet in Ihrer Schultasche auf. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium nach BayEuG Art. 56 Absatz 5 vorübergehend einbehalten werden. Es können weitere Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden, z. B. Verweis, verschärfter Verweis.
  • es nicht gestattet ist, Schulaufgaben und Stegreifaufgaben zu fotografieren.
  • das unerlaubte Anfertigen von Bild- oder Tonaufnahmen einen Straftatbestand darstellt, der neben schulischen Ordnungsmaßnahmen (Verweis, verschärfter Verweis) sogar zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

Hausmeister

Unser Hausmeister, Thomas Schroll, sorgt täglich dafür, dass unser altehrwürdiges Schulgebäude in Schuss gehalten wird. Sie finden ihn im Raum 104 im Erdgeschoss.

Hausordnung

Unsere Hausordnung regelt das tägliche Miteinander in unserer Schule.

Klassenleitung

Die Klassenlehrer sind Ihre ersten und wichtigsten Ansprechpartner für alle Fragen.

Kopiergeld

Zu Beginn des Schuljahres erhebt die Schule Kopiergeld. Im Betrag enthalten sind auch ein kleiner Beitrag für die Landeselternvereinigung und für den Jahresbericht. Der jeweilige Betrag wird Ihnen von der Klassenleitung bekannt gegeben und eingesammelt.

Krankheit

siehe Entschuldigungen.

Allergien und chronische Erkrankungen, die zu Notfällen führen können, müssen der Schule gemeldet werden. Bitte kommen Sie dieser Pflicht auch in Ihrem eigenen Interesse nach.

Lageplan der Schule

Hier finden Sie einen Anfahrtsplan zur Wirtschaftsschule in Kitzingen. Kostenfreie Parkplätze befinden sich auf der anderen Mainseite am "Bleichwasen".

Legasthenie und Lese-Rechtschreib-Schwäche

Um einen Nachteilsausgleich wegen einer Legasthenie oder einer Lese-Rechtschreib-Schwäche zu erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Schulpsychologin Frau Haberkamm auf und informieren Sie den Klassenlehrer.

Kontakt: birgit.haberkamm@bsz-kt-och.de

Leistungsnachweise

Für die Anzahl der Schulaufgaben und Stegreifaufgaben gibt es je nach Fachbereich verschiedene Vorgaben. Die genauen Informationen erhalten Sie vom jeweiligen Fachlehrer.

Schulaufgaben werden dem Schüler mit nach Hause gegeben und sind von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Stegreifaufgaben werden nur in Einzelfällen, auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten, mit nach Hause gegeben.

Bei Versäumnissen beachten Sie bitte die Ausführungen beim Stichwort "Entschuldigungen".

Leitbild

Das Leitbild unserer Schule finden Sie hier.

Mülldienst

siehe Pausenputzdienst.

Mülltrennung

Bitte entsorgen Sie Ihren Müll in den dafür bereitgestellten Behältnissen.

In den Behältnissen im Klassenzimmer kann nur Papier und Restmüll entsorgt werden. Für Biomüll gibt es entsprechende Behältnisse in den Fluren.

Ordnungsdienst

Der Ordnungsdienst ist für die Sauberkeit in den Klassenräumen zuständig. Hierzu gehört auch das Säubern der Tafel. Die Einteilung legt der Klassenleiter fest.

Organigramm

Parken

Die Schule verfügt über keinen eigenen Pkw-Parkplatz. Nutzen Sie bitte wenn möglich die öffentlichen Verkehrsmittel oder den öffentlichen, kostenfreien Parkplatz "Bleichwasen".

Einen überdachten Stellplatz für Fahrräder sowie einen kleinen Parkplatz für Mofas, Roller etc. finden Sie im Schulhof.

Pausen

Vormittagspause: 10:15 Uhr - 10:35 Uhr
Mittagspause: 12:50 Uhr - 13:15 Uhr

Die Klassenzimmer sind in den Pausen verschlossen. Bitte suchen Sie den unteren Flur, den Aufenthaltsraum oder den Pausenhof auf.

Sie dürfen das Schulgelände nur bei entsprechender Befreiung verlassen.

Pausenputzdienst

Im wöchentlichen Wechsel ist jeweils eine Klasse für die Sauberkeit nach den Pausen im Schulhaus zuständig. Hierfür sammelt die Klasse jeweils gegen Ende der Pause im gesamten Schulhaus und im Pausenhof achtlos weggeworfenen Müll der Mitschüler auf.

Handschuhe und Greifzangen werden vom Hausmeister bereitgestellt. Die Einteilung der Schüler übernimmt die Klassenleitung.

Pausenverkauf

In der Vormittagspause gibt es einen Pausenverkauf im Aufenthaltsraum (EG) durch die Bäckerei Gebert.

Rauchverbot

Die Schule ist eine öffentliche Einrichtung, deshalb gilt auf dem Schulgelände (auch an der Sporthalle und auf dem Weg dorthin) grundsätzlich Rauchverbot. Siehe hierzu auch die Hausordnung.

Schulmanager Online

Informationen zu unserem (elektronischen) „Eltern-Schule-Informations-System” finden Sie hier.

Unterrichtsbefreiung

Erkrankt ein Schüler während des Unterrichts, meldet er dies der jeweiligen Lehrkraft. Die Entscheidung ob eine Unterrichtsbefreiung gewährt wird, obliegt nach Rücksprache mit der Lehrkraft der nächsten Unterrichtsstunde (=Unterschrift auf dem Befreiungsformular) der Schulleitung. Ist eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten nicht möglich, kann das Aufsuchen eines Arztes bzw. des Krankenhauses in die Wege geleitet werden.

Durch Fehlzeiten versäumter Unterrichtsstoff muss von den betroffenen Schülern selbständig nachgearbeitet werden. Die entsprechenden Unterlagen müssen sich die Schüler selbst besorgen.
Liegen zwischen der Erkrankung oder einer pädagogischen Auszeit und einem unangekündigten Leistungsnachweis mindestens zwei Schultage, kann die Lehrkraft fordern, dass der Leistungsnachweis mitgeschrieben werden muss.

Nachschriften angekündigter Leistungsnachweise und Nacharbeiten wegen Fehlverhalten erfolgen am Freitag nach Unterrichtsschluss.
Über eine Nacharbeit wegen Fehlverhaltens werden die Eltern telefonisch oder schriftlich z.B. durch einen Eintrag im Hausaufgabenheft ihres Kindes informiert. Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift die Kenntnisnahme.

Vertretungsplan

Der aktuelle Vertretungsplan sowie ggf. weitere interessante Neuigkeiten, Nachrichten und Termine, auch rund um die Schule, werden den gesamten Schultag über auf den beiden "Digitalen Schwarzen Brettern" (Displays) im Eingangsbereich (EG) sowie vor dem Verwaltungstrakt im 1. Obergeschoss angezeigt.

Darüber hinaus stehen allen Schülerinnen und Schülern unserer Schule bald der Vertretungs- bzw. Stundenplan, Schulaufgabentermine, sowie ggf. von der Lehrkraft hinterlegte Materialien und Hausaufgaben in digitaler Form abrufbar auf webuntis und auch per entsprechender App für mobile Endgeräte zur Verfügung.

Die UntisMobile-App für mobile Endgeräte:

Android-Version:                        Apple-Version:                         Windows-Version:

Untis Mobile für AndroidUntis Mobile für AppleUntis Mobile für Windows

Witterungsbedingter Unterrichtsausfall

Bei schlechten Witterungsverhältnissen (z. B. Wintereinbruch, Sturm) kann die lokale Koordinierungsgruppe einen Schulausfall anzeigen. Ob die Schule ausfällt, erfahren Sie aus dem Rundfunk oder hier:

https://www.km.bayern.de/portale/prod/unterrichtsausfall/index.php

Die Wirtschaftsschule (Friedrich-Bernbeck-Schule) befindet sich im Landkreis Kitzingen.

Wenn der (Präsenz-)Unterricht ausfällt …

  • bleiben die Schülerinnen und Schüler, die schon an der Schule sind, in der Schule,
  • loggen sich die Schülerinnen und Schüler, die zuhause bleiben, in MS Teams ein, halten auch ihre BayernCloud Schule-(mebis) Zugangsdaten parat und warten auf weitere Informationen durch ihre jeweilige Lehrkraft. Die Links zu den genannten Angeboten sind auch unter Intern - Wirtschaftsschule Kitzingen (wirtschaftsschule-kt.de) gelistet.
  • findet der Unterricht prinzipiell auch in Distanz gemäß dem Stundenplan in Webuntis/Untis mobile statt.