Die Schülermitverantwortung (SMV)
Die Arbeit der SMV ist in Art. 62 BayEUG geregelt:
- SchülerInnen soll die Möglichkeit der Mitgestaltung („Leben und Unterricht“) ihrer Schule gegeben werden.
- Hierfür Wahl von SchülersprecherIn und StellvertreterIn
- Unterstützung dieser von Schulleitung, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten
Aufgaben:
Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen, Übernahme von Ordnungsaufgaben, Wahrnehmung schulischer Interessen der MitschülerInnen, Mithilfe bei Lösung von Konfliktfällen
Rechte:
- Information durch die Schule, wenn für SMV von Belang
- Übermittlung von Wünschen und Anregungen der SchülerInnen an Schulleitung, Lehrkräfte und Elternbeirat
- Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften oder Schulleitung
- Mitsprache bei der Hausordnung
- Anregungen bei der Gestaltung von Kursen, Schulveranstaltungen und im Lehrplanrahmen zum Unterricht geben
Termine:
Datum | Uhrzeit | Inhalt |
08.10.2021 | 13:00-15:30 Uhr | Klassensprecherversammlung mit Wahl der Verbindungslehrkräfte und der SchülersprecherInnen |
Klassensprecherversammlung laut Einladung | ||
Die Schülersprecher des Schuljahres 2021/2022:

Auf dem Foto:
1. Schülersprecher: Alexandro Duru, 11C
2. Schülersprecher: Selim Su, 10A
3. Schülersprecher: David Visnevskij, 7A
Für Fragen, Wünsche, Anregungen,... an die SMV nehmen Sie gerne auch per E-Mail Kontakt auf.