Achtung Warnstreik!

von Steffen Prepens (Kommentare: 0)

Trotz der angekündigten Warnstreiks findet an den Schulen in Bayern regulärer Unterricht statt. Schülerinnen und Schüler, die wegen ausfallender Busse und Bahnen nicht zur Schule kommen können und über keine alternativen Fahrtmöglichkeiten verfügen, können ausnahmsweise dem Präsenzunterricht fernbleiben. In diesem Fall muss die Schule – ähnlich wie bei einer Krankmeldung – umgehend informiert werden; die Schülerinnen bzw. Schüler gelten in diesem Fall als entschuldigt (vgl. § 20 Abs. 1 Satz 1 Bayerische Schulordnung). Entsprechendes gilt, wenn ein Kind infolge des Warnstreiks oder Einschränkungen im Schulbusverkehr nur verspätet zum Unterricht erscheinen kann.

Weitere Informationen zu den Auswirkungen von Warnstreiks und Behinderungen im Straßenverkehr auf den regulären Schulbetrieb erhalten Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten bei Bedarf direkt von den Schulen. Je nach Situation vor Ort sind unter Umständen im Einzelfall auch weitergehende Maßnahmen (wie z. B. Verlegung von angekündigten Leistungsnachweisen, Distanzunterricht für einzelne Jahrgangsstufen) möglich. Eine landesweite Regelung besteht nicht.

Quelle: https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/8361/hinweise-zu-auswirkungen-von-streikmassnahmen.html - 23.01.2024

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