Die Wirtschaftsschule

Die Wirtschaftsschule ist eine berufsvorbereitende Schule, die eine allgemeine Bildung und eine berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung vermittelt. Sie zählt gemäß Art. 14 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen zu den beruflichen Schulen (Berufsfachschule).

Die Wirtschaftsschule Kitzingen umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 10 (= vierstufige Form) oder 10 bis 11 (= zweistufige Form) und verleiht nach bestandener Abschlussprüfung den Wirtschaftsschulabschluss = Mittlerer Schulabschluss.

Weitere Hinweise zur Wirtschaftsschule finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums.

Informationen über unsere Schule

Die Aufnahmebedingungen für die vierstufige und die zweistufige Wirtschaftsschule finden Sie nachfolgend:

Aufnahme in die vierstufige Wirtschaftsschule (mit Vorklasse 6)

Aufnahme nach der vollendeten 5., 6. oder 7. Klasse Mittelschule in die 7. Klasse der 4-stufigen Wirtschaftsschule (mit Vorklasse 6) :

Geeignet für den Bildungsweg der Wirtschaftsschule sind Schüler, die im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 2,66 aus den Jahresfortgangsnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch erreichen.

Schüler, die die Aufnahmeprüfung in den M-Zweig der Mittelschule bestanden haben, können ebenfalls an die Wirtschaftsschule übertreten.

Schüler, die für den Bildungsweg der Wirtschaftsschule nicht geeignet sind, können an einem dreitägigen Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik teilnehmen. Wird dieser Probeunterricht erfolgreich absolviert, steht der Weg zur Aufnahme in eine Wirtschaftsschule offen.

Schüler, die ohne Erfolg am Probeunterricht teilgenommen haben, aber in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben, werden in die Wirtschaftsschule aufgenommen, wenn die Erziehungsberechtigten dies beantragen.

 

Aufnahme nach der 6. Klasse Realschule / Gymnasium in die 7. Klasse der 4-stufigen Wirtschaftsschule:

Die vierstufige Wirtschaftsschule steht auch Realschülern oder Gymnasiasten offen, wenn sie die Vorrückungserlaubnis in die 7. Jahrgangsstufe erhalten haben oder im Jahreszeugnis der der Eingangsstufe vorausgehenden Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der Eingangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 oder in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4 nachweisen.

Weitere detaillierte Informationen erhalten Sie hier.

Download Stundentafel für SchülerInnen, die in die Vorklasse 6 oder die 7. Klasse eintreten wollen

Aufnahme in die zweistufige Wirtschaftsschule

Der Eintritt in die zweistufige Wirtschaftsschule ist möglich für Schüler ...

  • mit qualifizierendem Abschluss der Mittelschule,
  • die mit Erfolg die Jahrgangsstufe 9 der Realschule, des M-Zugs der Mittelschule oder des Gymnasiums durchlaufen haben,
  • die die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums ohne Erfolg absolviert haben, aber im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 erzielt haben.
  • die die Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule erfolgreich durchlaufen haben und eine erfolgreiche Probezeit an der Wirtschaftsschule absolviert haben.

Eine unmittelbare Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11 der zweistufigen Wirtschaftsschule ist nicht möglich.

Bei allen Formen der Wirtschaftsschule ist zu beachten, dass eine Aufnahme von Schülerinnen und Schülern nur im Umfang der vorhandenen Schulplätze erfolgen kann.

Weitere detailierte Informationen erhalten Sie hier.

Download Stundentafel für Schülerinnen und Schüler die in die 10. Klasse der zweistufigen Wirtschaftsschule eintreten wollen