Handys/Smartphones

Wir weisen Sie daraufhin, dass

  • Sie im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Ihr Handy/Smartphone nicht benutzen dürfen. Bewahren Sie es ausgeschaltet in Ihrer Schultasche auf. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium nach BayEuG Art. 56 Absatz 5 vorübergehend einbehalten werden. Es können weitere Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden, z. B. Verweis, verschärfter Verweis.
  • es nicht gestattet ist, Schulaufgaben und Stegreifaufgaben zu fotografieren.
  • das unerlaubte Anfertigen von Bild- oder Tonaufnahmen einen Straftatbestand darstellt, der neben schulischen Ordnungsmaßnahmen (Verweis, verschärfter Verweis) sogar zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

Zuletzt aktualisiert am 20. Januar 2023 von Bettina Schütz.

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