Unterrichtsbefreiung
Erkrankt ein Schüler während des Unterrichts, meldet er dies der jeweiligen Lehrkraft. Die Entscheidung ob eine Unterrichtsbefreiung gewährt wird, obliegt nach Rücksprache mit der Lehrkraft der nächsten Unterrichtsstunde (=Unterschrift auf dem Befreiungsformular) der Schulleitung. Ist eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten nicht möglich, kann das Aufsuchen eines Arztes bzw. des Krankenhauses in die Wege geleitet werden.
Durch Fehlzeiten versäumter Unterrichtsstoff muss von den betroffenen Schülern selbständig nachgearbeitet werden. Die entsprechenden Unterlagen müssen sich die Schüler selbst besorgen.
Liegen zwischen der Erkrankung oder einer pädagogischen Auszeit und einem unangekündigten Leistungsnachweis mindestens zwei Schultage, kann die Lehrkraft fordern, dass der Leistungsnachweis mitgeschrieben werden muss.
Nachschriften angekündigter Leistungsnachweise und Nacharbeiten wegen Fehlverhalten erfolgen am Freitag nach Unterrichtsschluss.
Über eine Nacharbeit wegen Fehlverhaltens werden die Eltern telefonisch oder schriftlich z.B. durch einen Eintrag im Hausaufgabenheft ihres Kindes informiert. Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift die Kenntnisnahme.
Zuletzt aktualisiert am 21. April 2016 von Bettina Schütz.