Legasthenie und Lese-Rechtschreib-Schwäche

Um einen Nachteilsausgleich wegen einer Legasthenie oder einer Lese-Rechtschreib-Schwäche zu erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Schulpsychologin Frau Haberkamm auf und informieren Sie den Klassenlehrer.

Kontakt: birgit.haberkamm@bsz-kt-och.de

Zuletzt aktualisiert am 22. April 2016 von Bettina Schütz.

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