Legasthenie und Lese-Rechtschreib-Schwäche
Um einen Nachteilsausgleich wegen einer Legasthenie oder einer Lese-Rechtschreib-Schwäche zu erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Schulpsychologin Frau Haberkamm auf und informieren Sie den Klassenlehrer.
Kontakt: birgit.haberkamm@bsz-kt-och.de
Zuletzt aktualisiert am 22. April 2016 von Bettina Schütz.