Entschuldigungen
Sind Sie aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, ist die Schule umgehend unter Angabe des Grundes zu informieren:
- Am jeweiligen Unterrichtstag muss die Schule bis spätestens 8:30 Uhr telefonisch, per E-Mail oder Schulmanager-Online verständigt werden. Sind Sie über das Wochenende hinaus erkrankt, müssen Sie sich am Montag nochmals entsprechend entschuldigen.
- Bei telefonischer Krankmeldung ist eine schriftliche Mitteilung spätestens am zweiten Tag nach Wiedererscheinen in den Briefkasten vor dem Sekretariat zu werfen.
- Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist der Schule unverzüglich ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.
- Bei Erkrankungen an Tagen mit angekündigten Leistungsnachweisen oder bei besonderen Schulveranstaltungen (Bundesjugendspiele, Sportfest usw.) muss immer ein ärztliches Zeugnis innerhalb von zwei Tagen nach Wiederbesuch der Schule, bei längeren Erkrankungen spätestens am 5. Tag der Erkrankung, unaufgefordert vorgelegt werden.(§ 20 BaySchO Abs. 2(1))
Liegt keine ausreichende Entschuldigung vor, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt und der Leistungsnachweis wird entsprechend § 16 Abs. 3 WSO mit der Note 6 bewertet.
Durch Fehlzeiten versäumter Unterrichtsstoff muss von den betroffenen Schülern selbständig nachgearbeitet werden. Die entsprechenden Unterlagen müssen sich die Schüler selbst besorgen.
Liegen zwischen der Erkrankung oder einer pädagogischen Auszeit und einem unangekündigten Leistungsnachweis mindestens zwei Schultage, kann die Lehrkraft fordern, dass der Leistungsnachweis mitgeschrieben werden muss.
Nachschriften angekündigter Leistungsnachweise und Nacharbeiten wegen Fehlverhalten erfolgen am Freitag nach Unterrichtsschluss.
Über eine Nacharbeit wegen Fehlverhaltens werden die Eltern telefonisch oder schriftlich z.B. durch einen Eintrag im Hausaufgabenheft ihres Kindes informiert. Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift die Kenntnisnahme
Zuletzt aktualisiert am 11. Oktober 2022 von Bettina Schütz.