Beurlaubung
Das kurzzeitige Verlassen des Schulgebäudes während der Unterrichtszeit, somit auch während der Vormittagspause, ist grundsätzlich nicht gestattet.
Ganztägige Beurlaubungen vom Unterricht aus besonderen Anlässen (z.B. Vorstellungsgespräche, wichtige Arztbesuche,…) können nur dann ausgesprochen werden, wenn spätestens am Vortag ein schriftlicher Antrag eines Erziehungsberechtigten bei der Schule zur Entscheidung vorliegt.
- Eintägige Beurlaubungen können von der Klassenleitung genehmigt werden.
- Mehrtägige Beurlaubungen müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
Arztbesuche sowie die Erledigung privater Angelegenheiten sollen in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden!
Zuletzt aktualisiert am 26. Juli 2016 von Bettina Schütz.